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Rechte der Natur könnten in Zukunft den Umweltschutz grundlegend verändern. Wir haben zu diesem Thema Rechtsanwältin Frau Mag. Krömer befragt.
Sehr geehrte Frau Krömer, warum hat die Natur keine Rechte, eine GmbH aber beispielsweise schon?
Eine berechtigte Frage. Ich persönlich denke, dass es Zeit wird darüber nachzudenken, wer in unserem System welche Rechte innehat. Denn Rechte verleihen Macht. Diesbezüglich kennt unser Rechtssystem grundsätzlich zwei Kategorien: Rechtsubjekte und Rechtsobjekte. Das bedeutet, dass man entweder selbst Träger von Rechten und Pflichten ist oder eben – als Objekt – diesem Subjekt unterliegt. Rechtsobjekte sind beherrschbar und vom Wohlwollen der Rechtssubjekte abhängig, umgekehrt hingegen nicht.
Neben natürlichen Personen werden auch juristische Personen als rechtliche Subjekte anerkannt. Dazu zählen in Österreich beispielsweise Personen- und Kapitalgesellschaften, aber auch Konstrukte wie der ruhende Nachlass. Das österreichische Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) spricht in diesem Zusammenhang von „moralischen Personen“. Diese juristischen Personen verfügen zwar nicht über alle Rechte des Menschen, sind aber in ihrem Existenz- und Wirkungsbereich dem Menschen gegenüber ebenbürtig. Man muss somit kein Mensch sein um als Rechtsubjekt anerkannt zu werden.
Eine Aktiengesellschaft oder eine GmbH hat in diesem System Rechte, aber unsere Ökosysteme, die Natur selbst, nicht. Teile davon werden zwar in unterschiedlichen Bestimmungen geschützt, aber nur lückenhaft, nicht als Ganzes. Damit fehlt ein ganzheitlicher Schutz unserer Lebensgrundlage, einer gesunden MUTTER ERDE, die bald 9 Milliarden Menschen, dringend brauchen.
Kann das geändert werden?
Auf jeden Fall. Die Konstrukte Rechtsubjekt und Rechtsobjekt haben sich ja auch mit der Zeit verändert.
Alle Menschen sind Rechtsubjekte, aber das war nicht immer der Fall. Zu Zeiten der Sklaverei war man der Meinung, dass eine bestimme Personengruppe als Rechtsobjekte zu kategorisieren sei. Sklaven waren rechtlich Objekte, sprich Sachen, die selbst keine Rechte hatten. Eine fatale Weltanschauung, die erst mit der Zeit hinterfragt wurde. Das Beispiel zeigt allerdings: Die Kategorisierung von Rechtsubjekten und Rechtsobjekten ist veränderbar.
Ist Umweltschutz Ihrer Meinung nach nur möglich wenn keine Wirtschaftsinteressen betroffen sind?
Wenn wir heute die Umwelt schützen, dann weil es Teil unseres Eigentums ist (Eigentumsrecht) oder weil es ein vom Staat definiertes öffentliches Interesse gibt. Und dieses ist oft nur ein Kompromiss denn es geht ja auch darum, wirtschaftliche Interessen zu wahren. Wir blenden dabei aus, dass unsere Wirtschaft auch von einer gesunden Ökologie abhängt. Ohne entsprechende Rechte der Natur kann dies auch problemlos gehen. Wenn Umweltschutz nur ein mögliches Staatsziel ist, neben vielen anderen (wie dem Wirtschaftsstandort) – wie etwa in unserer Staatszielbestimmung für umfassenden Umweltschutz formuliert – kann das auch 2020, in Zeiten der Klimakrise und Energiewende noch neue Flughafenpisten gebaut werden.
In Zeiten einer bevorstehenden Klimakatastrophe muss sich auch unser Rechtsystem ändern, denn es ist letztlich das Abbild dessen, wie wir Gesellschaft verstehen und was uns wichtig ist.
Gibt es bereits Beispiele bei denen die Natur Recht bekommt und als Rechtssubjekt fungiert?
Tatsächlich haben einige Länder ihr Rechtsverständnis von der Natur bereits geändert. In Ecuador sind die Eigenrechte der Natur sogar im Verfassungsrang verankert – den Grundpfeilern eines Rechtssystems. Dass es sich hierbei um tatsächliche Rechte und nicht Konsequenz lose Absichtserklärungen handelt, zeigt sich bereits daran, dass sich der ecuadorianische Verfassungsgerichtshof regelmäßig mit der Rechtskonformität wirtschaftlich bedeutsamer und umweltschädlicher Großprojekte aus Sicht der Natur befasst und einige genau aus diesem Grund bereits gestoppt hat. Andere Länder haben wiederum einzelne Ökosysteme als rechtliche Subjekte anerkannt: So verfügt in Neuseeland ein Fluss samt Ökosystem sowie ein Naturpark über eigene Rechte. Angesichts der zunehmenden Waldrodungen im Amazonas und dessen Bedeutung im Kampf gegen die Klimakrise, anerkannte das kolumbianische Höchstgericht den kolumbianischen Teil des Amazonas als Rechtsubjekt. Die Liste der Beispiele wird immer länger. Die Natur bekommt ihre eigene Stimme und redet mit.
Obwohl diese Länder über komplexe Rechtsysteme verfügen, haben sie es dennoch geschafft, ihren Katalog an Rechtsubjekten zu erweitern. Die Natur als Rechtsubjekt ist keine naive Illusion. Im Gegenteil, die Anerkennung der Natur als Rechtsubjekt kann ein wichtiger Grundstein für einen „grünen Wiederaufbau“ sein und bestehende Rechtsdefizite korrigieren. Unser Wohlergehen hängt von der Natur ab in der wir leben.